Wenn im Neubau ein Betonbauteil mit Mängeln behaftet ist, dann hat der Besteller ein Recht auf Nachbesserung und kann vom Auftragnehmer die Mängelbeseitigung fordern.
Sollte dieses Unternehmen seinen Arbeitsbereich ausschließlich im Neubau haben, ergibt sich das Problem, dass jede Instandsetzung an Betonbauteilen zur Folge hat, dass die Landesbauordnungen für das jeweilige Bundesland vorgeben, welche Regeln für Instandsetzung und Instandhaltung von Beton eingehalten werden müssen. In diesem Fall sind das bundesweit einheitlich:
RL SIB (Richtlinie zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen) vom DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton)
und
TR Instandhaltung (Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken) von der Bundesbehörde DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)
Die Vorgaben dieser Regelwerke sind unabhängig vom Alter des Betons und greifen auch bereits bei nur wenige Tage altem Beton, wenn dort eine Instandsetzung erfolgen muss. Dabei ist einzuhalten:
Die Firma, welche die Betoninstandsetzung ausführt, muss einen Baustellenleiter mit SIVV- Schein vor Ort haben, wenn die Arbeiten ausgeführt werden. Der Bescheinigung SIVV (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) wird vom Deutschen Beton- und Bautechnik- Verein e.V. herausgegeben.
Wir sind in der Lage für unseren Kunden alle drei Anforderungen zu erfüllen.
Insbesondere durch das Stellen eines SIVV- Baustellenleiters können wir damit reinen Neubau- Bauunternehmen ermöglichen, dass sie ihre eigenen Mängel mit unserer Hilfe beseitigen können und nicht zwangsläufig ein spezialisiertes Fachunternehmen beauftragen müssen.